Качество удивило, рекомедую всем 
А  Б  В  Г  Д  Е  Ж  З  И  Й  К  Л  М  Н  О  П  Р  С  Т  У  Ф  Х  Ц  Ч  Ш  Щ  Э  Ю  Я  AZ

 

Trotzdem komme jetzt natьrlich die groЯe Erfahrung, die er durch alle diese Prozesse erworben habe, K. zugute. Er habe natьrlich sofort zu arbeiten begonnen, und die erste Eingabe sei schon fast fertiggestellt. Sie sei sehr wichtig, weil der erste Eindruck, den die Verteidigung mache, oft die ganze Richtung des Verfahrens bestimme. Leider, darauf mьsse er K. allerdings aufmerksam machen, geschehe es manchmal, daЯ die ersten Eingaben bei Gericht gar nicht gelesen wьrden. Man lege sie einfach zu den Akten und weise darauf hin, daЯ vorlдufig die Einvernahme und Beobachtung des Angeklagten wichtiger sei als alles Geschriebene. Man fьgt, wenn der Petent dringlich wird, hinzu, daЯ man vor der Entscheidung, sobald alles Material gesammelt ist, im Zusammenhang natьrlich, alle Akten, also auch diese erste Eingabe, ьberprьfen wird. Leider sei aber auch dies meistens nicht richtig, die erste Eingabe werde gewцhnlich verlegt oder gehe gдnzlich verloren, und selbst wenn sie bis zum Ende erhalten bleibt, werde sie, wie der Advokat allerdings nur gerьchtweise erfahren hat, kaum gelesen. Das alles sei bedauerlich, aber nicht ganz ohne Berechtigung. K. mцge doch nicht auЯer acht lassen, daЯ das Verfahren nicht цffentlich sei, es kann, wenn das Gericht es fьr nцtig hдlt, цffentlich werden, das Gesetz aber schreibt Цffentlichkeit nicht vor. Infolgedessen sind auch die Schriften des Gerichts, vor allem die Anklageschrift, dem Angeklagten und seiner Verteidigung unzugдnglich, man weiЯ daher im allgemeinen nicht oder wenigstens nicht genau, wogegen sich die erste Eingabe zu richten hat, sie kann daher eigentlich nur zufдlligerweise etwas enthalten, was fьr die Sache von Bedeutung ist. Wirklich zutreffende und beweisfьhrende Eingaben kann man erst spдter ausarbeiten, wenn im Laufe der Einvernahmen des Angeklagten die einzelnen Anklagepunkte und ihre Begrьndung deutlicher hervortreten oder erraten werden kцnnen. Unter diesen Verhдltnissen ist natьrlich die Verteidigung in einer sehr ungьnstigen und schwierigen Lage. Aber auch das ist beabsichtigt. Die Verteidigung ist nдmlich durch das Gesetz nicht eigentlich gestattet, sondern nur geduldet, und selbst darьber, ob aus der betreffenden Gesetzesstelle wenigstens Duldung herausgelesen werden soll, besteht Streit. Es gibt daher strenggenommen gar keine vom Gericht anerkannten Advokaten, alle, die vor diesem Gericht als Advokaten auftreten, sind im Grunde nur Winkeladvokaten. Das wirkt natьrlich auf den ganzen Stand sehr entwьrdigend ein, und wenn K. nдchstens einmal in die Gerichtskanzleien gehen werde, kцnne er sich ja, um auch das einmal gesehen zu haben, das Advokatenzimmer ansehen. Er werde vor der Gesellschaft, die dort beisammen sei, vermutlich erschrecken. Schon die ihnen zugewiesene enge, niedrige Kammer zeige die Verachtung, die das Gericht fьr diese Leute hat. Licht bekommt die Kammer nur durch eine kleine Luke, die so hochgelegen ist, daЯ man, wenn man hinausschauen will, wo einem ьbrigens der Rauch eines knapp davor gelegenen Kamins in die Nase fдhrt und das Gesicht schwдrzt, erst einen Kollegen suchen muЯ, der einen auf den Rьcken nimmt. Im FuЯboden dieser Kammer – um nur noch ein Beispiel fьr diese Zustдnde anzufьhren – ist nun schon seit mehr als einem Jahr ein Loch, nicht so groЯ, daЯ ein Mensch durchfallen kцnnte, aber groЯ genug, daЯ man mit einem Bein ganz einsinkt. Das Advokatenzimmer liegt auf dem zweiten Dachboden; sinkt also einer ein, so hдngt das Bein in den ersten Dachboden hinunter, und zwar gerade in den Gang, wo die Parteien warten. Es ist nicht zuviel gesagt, wenn man in Advokatenkreisen solche Verhдltnisse schдndlich nennt. Beschwerden an die Verwaltung haben nicht den geringsten Erfolg, wohl aber ist es den Advokaten auf das strengste verboten, irgend etwas in dem Zimmer auf eigene Kosten дndern zu lassen. Aber auch diese Behandlung der Advokaten hat ihre Begrьndung. Man will die Verteidigung mцglichst ausschalten, alles soll auf den Angeklagten selbst gestellt sein. Kein schlechter Standpunkt im Grunde, nichts wдre aber verfehlter, als daraus zu folgern, daЯ bei diesem Gericht die Advokaten fьr den Angeklagten unnцtig sind. Im Gegenteil, bei keinem anderen Gericht sind sie so notwendig wie bei diesem. Das Verfahren ist nдmlich im allgemeinen nicht nur vor der Цffentlichkeit geheim, sondern auch vor dem Angeklagten. Natьrlich nur soweit dies mцglich ist, es ist aber in sehr weitem AusmaЯ mцglich. Auch der Angeklagte hat nдmlich keinen Einblick in die Gerichtsschriften, und aus den Verhцren auf die ihnen zugrunde liegenden Schriften zu schlieЯen, ist sehr schwierig, insbesondere aber fьr den Angeklagten, der doch befangen ist und alle mцglichen Sorgen hat, die ihn zerstreuen. Hier greift nun die Verteidigung ein. Bei den Verhцren dьrfen im allgemeinen Verteidiger nicht anwesend sein, sie mьssen daher nach den Verhцren, und zwar mцglichst noch an der Tьr des Untersuchungszimmers, den Angeklagten ьber das Verhцr ausforschen und diesen oft schon sehr verwischten Berichten das fьr die Verteidigung Taugliche entnehmen. Aber das Wichtigste ist dies nicht, denn viel kann man auf diese Weise nicht erfahren, wenn natьrlich auch hier wie ьberall ein tьchtiger Mann mehr erfдhrt als andere. Das Wichtigste bleiben trotzdem die persцnlichen Beziehungen des Advokaten, in ihnen liegt der Hauptwert der Verteidigung. Nun habe ja wohl K. schon seinen eigenen Erlebnissen entnommen, daЯ die allerunterste Organisation des Gerichtes nicht ganz vollkommen ist, pflichtvergessene und bestechliche Angestellte aufweist, wodurch gewissermaЯen die strenge AbschlieЯung des Gerichtes Lьcken bekommt. Hier nun drдngt sich die Mehrzahl der Advokaten ein, hier wird bestochen und ausgehorcht, ja es kamen, wenigstens in frьherer Zeit, sogar Fдlle von Aktendiebstдhlen vor. Es ist nicht zu leugnen, daЯ auf diese Weise fьr den Augenblick einige sogar ьberraschend gьnstige Resultate fьr den Angeklagten sich erzielen lassen, damit stolzieren auch diese kleinen Advokaten herum und locken neue Kundschaft an, aber fьr den weiteren Fortgang des Prozesses bedeutet es entweder nichts oder nichts Gutes. Wirklichen Wert aber haben nur ehrliche persцnliche Beziehungen, und zwar mit hцheren Beamten, womit natьrlich nur hцhere Beamten der unteren Grade gemeint sind. Nur dadurch kann der Fortgang des Prozesses, wenn auch zunдchst nur unmerklich, spдter aber immer deutlicher beeinfluЯt werden. Das kцnnen natьrlich nur wenige Advokaten, und hier sei die Wahl K.s sehr gьnstig gewesen. Nur noch vielleicht ein oder zwei Advokaten kцnnten sich mit дhnlichen Beziehungen ausweisen wie Dr. Huld. Diese kьmmern sich allerdings um die Gesellschaft im Advokatenzimmer nicht und haben auch nichts mit ihr zu tun. Um so enger sei aber die Verbindung mit den Gerichtsbeamten. Es sei nicht einmal immer nцtig, daЯ Dr. Huld zu Gericht gehe, in den Vorzimmern der Untersuchungsrichter auf ihr zufдlliges Erscheinen warte und je nach ihrer Laune einen meist nur scheinbaren Erfolg erziele oder auch nicht einmal diesen. Nein, K. habe es ja selbst gesehen, die Beamten, und darunter recht hohe, kommen selbst, geben bereitwillig Auskunft, offene oder wenigstens leicht deutbare, besprechen den nдchsten Fortgang der Prozesse, ja sie lassen sich sogar in einzelnen Fдllen ьberzeugen und nehmen die fremde Ansicht gern an. Allerdings dьrfe man ihnen gerade in dieser letzten Hinsicht nicht allzusehr vertrauen, so bestimmt sie ihre neue, fьr die Verteidigung gьnstige Absicht auch aussprechen, gehen sie doch vielleicht geradewegs in ihre Kanzlei und geben fьr den nдchsten Tag einen GerichtsbeschluЯ, der gerade das Entgegengesetzte enthдlt und vielleicht fьr den Angeklagten noch viel strenger ist als ihre erste Absicht, von der sie gдnzlich abgekommen zu sein behaupteten. Dagegen kцnne man sich natьrlich nicht wehren, denn das, was sie zwischen vier Augen gesagt haben, ist eben auch nur zwischen vier Augen gesagt und lasse keine цffentliche Folgerung zu, selbst wenn die Verteidigung nicht auch sonst bestrebt sein mьЯte, sich die Gunst der Herren zu erhalten. Andererseits sei es allerdings auch richtig, daЯ die Herren nicht etwa nur aus Menschenliebe oder aus freundschaftlichen Gefьhlen sich mit der Verteidigung, natьrlich nur mit einer sachverstдndigen Verteidigung, in Verbindung setzen, sie sind vielmehr in gewisser Hinsicht auch auf sie angewiesen. Hier mache sich eben der Nachteil einer Gerichtsorganisation geltend, die selbst in ihren Anfдngen das geheime Gericht festsetzt. Den Beamten fehlt der Zusammenhang mit der Bevцlkerung, fьr die gewцhnlichen, mittleren Prozesse sind sie gut ausgerьstet, ein solcher ProzeЯ rollt fast von selbst auf seiner Bahn ab und braucht nur hier und da einen AnstoЯ, gegenьber den ganz einfachen Fдllen aber, wie auch gegenьber den besonders schwierigen sind sie oft ratlos, sie haben, weil sie fortwдhrend, Tag und Nacht, in ihr Gesetz eingezwдngt sind, nicht den richtigen Sinn fьr menschliche Beziehungen, und das entbehren sie in solchen Fдllen schwer. Dann kommen sie zum Advokaten um Rat, und hinter ihnen trдgt ein Diener die Akten, die sonst so geheim sind. An diesem Fenster hдtte man manche Herren, von denen man es am wenigsten erwarten wьrde, antreffen kцnnen, wie sie geradezu trostlos auf die Gasse hinaussahen, wдhrend der Advokat an seinem Tisch die Akten studierte, um ihnen einen guten Rat geben zu kцnnen. Ьbrigens kцnne man gerade bei solchen Gelegenheiten sehen, wie ungemein ernst die Herren ihren Beruf nehmen und wie sie ьber Hindernisse, die sie ihrer Natur nach nicht bewдltigen kцnnen, in groЯe Verzweiflung geraten. Ihre Stellung sei auch sonst nicht leicht, man dьrfe ihnen nicht Unrecht tun und ihre Stellung nicht fьr leicht ansehen. Die Rangordnung und Steigerung des Gerichtes sei unendlich und selbst fьr den Eingeweihten nicht absehbar. Das Verfahren vor den Gerichtshцfen sei aber im allgemeinen auch fьr die unteren Beamten geheim, sie kцnnen daher die Angelegenheiten, die sie bearbeiten, in ihrem ferneren Weitergang kaum jemals vollstдndig verfolgen, die Gerichtssache erscheint also in ihrem Gesichtskreis, ohne daЯ sie oft wissen, woher sie kommt, und sie geht weiter, ohne daЯ sie erfahren, wohin. Die Belehrung also, die man aus dem Studium der einzelnen ProzeЯstadien, der schlieЯlichen Entscheidung und ihrer Grьnde schцpfen kann, entgeht diesen Beamten. Sie dьrfen sich nur mit jenem Teil des Prozesses befassen, der vom Gesetz fьr sie abgegrenzt ist, und wissen von dem Weiteren, also von den Ergebnissen ihrer eigenen Arbeit, meist weniger als die Verteidigung, die doch in der Regel fast bis zum SchluЯ des Prozesses mit dem Angeklagten in Verbindung bleibt. Auch in dieser Richtung also kцnnen sie von der Verteidigung manches Wertvolle erfahren. Wundere sich K. noch, wenn er alles dieses im Auge behalte, ьber die Gereiztheit der Beamten, die sich manchmal den Parteien gegenьber in – jeder mache diese Erfahrung – beleidigender Weise дuЯert. Alle Beamten seien gereizt, selbst wenn sie ruhig scheinen. Natьrlich haben die kleinen Advokaten besonders viel darunter zu leiden. Man erzдhlt zum Beispiel folgende Geschichte, die sehr den Anschein der Wahrheit hat. Ein alter Beamter, ein guter, stiller Herr, hatte eine schwierige Gerichtssache, welche besonders durch die Eingaben des Advokaten verwickelt worden war, einen Tag und eine Nacht ununterbrochen studiert – diese Beamten sind tatsдchlich fleiЯig, wie niemand sonst. – Gegen Morgen nun, nach vierundzwanzigstьndiger, wahrscheinlich nicht sehr ergiebiger Arbeit, ging er zur Eingangstьr, stellte sich dort in Hinterhalt und warf jeden Advokaten, der eintreten wollte, die Treppe hinunter. Die Advokaten sammelten sich unten auf dem Treppenabsatz und berieten, was sie tun sollten; einerseits haben sie keinen eigentlichen Anspruch darauf, eingelassen zu werden, kцnnen daher rechtlich gegen den Beamten kaum etwas unternehmen und mьssen sich, wie schon erwдhnt, auch hьten, die Beamtenschaft gegen sich aufzubringen. Andererseits aber ist jeder nicht bei Gericht verbrachte Tag fьr sie verloren, und es lag ihnen also viel daran einzudringen. SchlieЯlich einigten sie sich darauf, daЯ sie den alten Herrn ermьden wollten. Immer wieder wurde ein Advokat ausgeschickt, der die Treppe hinauflief und sich dann unter mцglichstem, allerdings passivem Widerstand hinunterwerfen lieЯ, wo er dann von den Kollegen aufgefangen wurde. Das dauerte etwa eine Stunde, dann wurde der alte Herr, er war ja auch von der Nachtarbeit schon erschцpft, wirklich mьde und ging in seine Kanzlei zurьck. Die unten wollten es erst gar nicht glauben und schickten zuerst einen aus, der hinter der Tьr nachsehen sollte, ob dort wirklich leer war. Dann erst zogen sie ein und wagten wahrscheinlich nicht einmal zu murren. Denn den Advokaten – und selbst der Kleinste kann doch die Verhдltnisse wenigstens zum Teil ьbersehen – liegt es vollstдndig ferne, bei Gericht irgendwelche Verbesserungen einfьhren oder durchsetzen zu wollen, wдhrend – und dies ist sehr bezeichnend – fast jeder Angeklagte, selbst ganz einfдltige Leute, gleich beim allerersten Eintritt in den ProzeЯ an Verbesserungsvorschlдge zu denken anfangen und damit oft Zeit und Kraft verschwenden, die anders viel besser verwendet werden kцnnten. Das einzig Richtige sei es, sich mit den vorhandenen Verhдltnissen abzufinden. Selbst wenn es mцglich wдre, Einzelheiten zu verbessern – es ist aber ein unsinniger Aberglaube –, hдtte man bestenfalls fьr kьnftige Fдlle etwas erreicht, sich selbst aber unermeЯlich dadurch geschadet, daЯ man die besondere Aufmerksamkeit der immer rachsьchtigen Beamtenschaft erregt hat. Nur keine Aufmerksamkeit erregen! Sich ruhig verhalten, selbst wenn es einem noch so sehr gegen den Sinn geht! Einzusehen versuchen, daЯ dieser groЯe Gerichtsorganismus gewissermaЯen ewig in der Schwebe bleibt und daЯ man zwar, wenn man auf seinem Platz selbstдndig etwas дndert, den Boden unter den FьЯen sich wegnimmt und selbst abstьrzen kann, wдhrend der groЯe Organismus sich selbst fьr die kleine Stцrung leicht an einer anderen Stelle – alles ist doch in Verbindung – Ersatz schafft und unverдndert bleibt, wenn er nicht etwa, was sogar wahrscheinlich ist, noch geschlossener, noch aufmerksamer, noch strenger, noch bцser wird. Man ьberlasse doch die Arbeit dem Advokaten, statt sie zu stцren. Vorwьrfe nьtzen ja nicht viel, besonders wenn man ihre Ursachen in ihrer ganzen Bedeutung nicht begreiflich machen kann, aber gesagt mьsse es doch werden, wieviel K. seiner Sache durch das Verhalten gegenьber dem Kanzleidirektor geschadet habe. Dieser einfluЯreiche Mann sei aus der Liste jener, bei denen man fьr K. etwas unternehmen kцnne, schon fast zu streichen. Selbst flьchtige Erwдhnungen des Prozesses ьberhцre er mit deutlicher Absicht. In manchem seien ja die Beamten wie Kinder. Oft kцnnen sie durch Harmlosigkeiten, unter die allerdings K.s Verhalten leider nicht gehцre, derartig verletzt werden, daЯ sie selbst mit guten Freunden zu reden aufhцren, sich von ihnen abwenden, wenn sie ihnen begegnen, und ihnen in allem mцglichen entgegenarbeiten. Dann aber einmal, ьberraschenderweise ohne besonderen Grund, lassen sie sich durch einen kleinen Scherz, den man nur deshalb wagt, weil alles aussichtslos scheint, zum Lachen bringen und sind versцhnt. Es sei eben gleichzeitig schwer und leicht, sich mit ihnen zu verhalten, Grundsдtze dafьr gibt es kaum. Manchmal sei es zum Verwundern, daЯ ein einziges Durchschnittsleben dafьr hinreiche, um so viel zu erfassen, daЯ man hier mit einigem Erfolg arbeiten kцnne. Es kommen allerdings trьbe Stunden, wie sie ja jeder hat, wo man glaubt, nicht das geringste erzielt zu haben, wo es einem scheint, als hдtten nur die von Anfang an fьr einen guten Ausgang bestimmten Prozesse ein gutes Ende genommen, wie es auch ohne Mithilfe geschehen wдre, wдhrend alle anderen verlorengegangen sind, trotz allem Nebenherlaufen, aller Mьhe, allen kleinen, scheinbaren Erfolgen, ьber die man solche Freude hatte. Dann scheint einem allerdings nichts mehr sicher, und man wьrde auf bestimmte Fragen hin nicht einmal zu leugnen wagen, daЯ man ihrem Wesen nach gut verlaufende Prozesse gerade durch die Mithilfe auf Abwege gebracht hat. Auch das ist ja eine Art Selbstvertrauen, aber es ist das einzige, das dann ьbrigbleibt. Solchen Anfдllen – es sind natьrlich nur Anfдlle, nichts weiter – sind Advokaten besonders dann ausgesetzt, wenn ihnen ein ProzeЯ, den sie weit genug und zufriedenstellend gefьhrt haben, plцtzlich aus der Hand genommen wird. Das ist wohl das Дrgste, das einem Advokaten geschehen kann. Nicht etwa durch den Angeklagten wird ihnen der ProzeЯ entzogen, das geschieht wohl niemals, ein Angeklagter, der einmal einen bestimmten Advokaten genommen hat, muЯ bei ihm bleiben, geschehe was immer. Wie kцnnte er sich ьberhaupt, wenn er einmal Hilfe in Anspruch genommen hat, allein noch erhalten? Das geschieht also nicht, wohl aber geschieht es manchmal, daЯ der ProzeЯ eine Richtung nimmt, wo der Advokat nicht mehr mitkommen darf. Der ProzeЯ und der Angeklagte und alles wird dem Advokaten einfach entzogen; dann kцnnen auch die besten Beziehungen zu den Beamten nicht mehr helfen, denn sie selbst wissen nichts. Der ProzeЯ ist eben in ein Stadium getreten, wo keine Hilfe mehr geleistet werden darf, wo ihn unzugдngliche Gerichtshцfe bearbeiten, wo auch der Angeklagte fьr den Advokaten nicht mehr erreichbar ist. Man kommt dann eines Tages nach Hause und findet auf seinem Tisch alle die vielen Eingaben, die man mit allem FleiЯ und mit den schцnsten Hoffnungen in dieser Sache gemacht hat, sie sind zurьckgestellt worden, da sie in das neue ProzeЯstadium nicht ьbertragen werden dьrfen, es sind wertlose Fetzen. Dabei muЯ der ProzeЯ noch nicht verloren sein, durchaus nicht, wenigstens liegt kein entscheidender Grund fьr diese Annahme vor, man weiЯ bloЯ nichts mehr von dem ProzeЯ und wird auch nichts mehr von ihm erfahren. Nun sind ja solche Fдlle glьcklicherweise Ausnahmen, und selbst wenn K.s ProzeЯ ein solcher Fall sein sollte, sei er doch vorlдufig noch weit von solchem Stadium entfernt. Hier sei aber noch reichliche Gelegenheit fьr Advokatenarbeit gegeben, und daЯ sie ausgenьtzt werde, dessen dьrfe K. sicher sein. Die Eingabe sei, wie erwдhnt, noch nicht ьberreicht, das eile aber auch nicht, viel wichtiger seien die einleitenden Besprechungen mit maЯgebenden Beamten, und die hдtten schon stattgefunden. Mit verschiedenem Erfolg, wie offen zugestanden werden soll. Es sei viel besser, vorlдufig Einzelheiten nicht zu verraten, durch die K. nur ungьnstig beeinfluЯt und allzu hoffnungsfreudig oder allzu дngstlich gemacht werden kцnnte, nur so viel sei gesagt, daЯ sich einzelne sehr gьnstig ausgesprochen und sich auch sehr bereitwillig gezeigt haben, wдhrend andere sich weniger gьnstig geдuЯert, aber doch ihre Mithilfe keineswegs verweigert haben. Das Ergebnis sei also im ganzen sehr erfreulich, nur dьrfe man daraus keine besonderen Schlьsse ziehen, da alle Vorverhandlungen дhnlich beginnen und durchaus erst die weitere Entwicklung den Wert dieser Vorverhandlungen zeigt. Jedenfalls sei noch nichts verloren, und wenn es noch gelingen sollte, den Kanzleidirektor trotz allem zu gewinnen – es sei schon verschiedenes zu diesem Zweck eingeleitet –, dann sei das Ganze – wie die Chirurgen sagen – eine reine Wunde, und man kцnne getrost das Folgende erwarten.
In solchen und дhnlichen Reden war der Advokat unerschцpflich. Sie wiederholten sich bei jedem Besuch. Immer gab es Fortschritte, niemals aber konnte die Art dieser Fortschritte mitgeteilt werden. Immerfort wurde an der ersten Eingabe gearbeitet, aber sie wurde nicht fertig, was sich meistens beim nдchsten Besuch als groЯer Vorteil herausstellte, da die letzte Zeit, was man nicht hдtte voraussehen kцnnen, fьr die Ьbergabe sehr ungьnstig gewesen wдre. Bemerkte K. manchmal, ganz ermattet von den Reden, daЯ es doch, selbst unter Berьcksichtigung aller Schwierigkeiten, sehr langsam vorwдrtsgehe, wurde ihm entgegnet, es gehe gar nicht langsam vorwдrts, wohl aber wдre man schon viel weiter, wenn K. sich rechtzeitig an den Advokaten gewendet hдtte. Das hatte er aber leider versдumt, und diese Versдumnis werde auch noch weitere Nachteile bringen, nicht nur zeitliche.
Die einzige wohltдtige Unterbrechung dieser Besuche war Leni, die es immer so einzurichten wuЯte, daЯ sie dem Advokaten in Anwesenheit K.s den Tee brachte. Dann stand sie hinter K., sah scheinbar zu, wie der Advokat, mit einer Art Gier tief zur Tasse hinabgebeugt, den Tee eingoЯ und trank, und lieЯ im geheimen ihre Hand von K. erfassen. Es herrschte vцlliges Schweigen. Der Advokat trank. K. drьckte Lenis Hand, und Leni wagte es manchmal, K.s Haare sanft zu streicheln. »Du bist noch hier?« fragte der Advokat, nachdem er fertig war. »Ich wollte das Geschirr wegnehmen«, sagte Leni, es gab noch einen letzten Hдndedruck, der Advokat wischte sich den Mund und begann mit neuer Kraft auf K. einzureden.
War es Trost oder Verzweiflung, was der Advokat erreichen wollte? K. wuЯte es nicht, wohl aber hielt er es fьr feststehend, daЯ seine Verteidigung nicht in guten Hдnden war. Es mochte ja alles richtig sein, was der Advokat erzдhlte, wenn es auch durchsichtig war, daЯ er sich mцglichst in den Vordergrund stellen wollte und wahrscheinlich noch niemals einen so groЯen ProzeЯ gefьhrt hatte, wie es K.s ProzeЯ seiner Meinung nach war. Verdдchtig aber blieben die unaufhцrlich hervorgehobenen persцnlichen Beziehungen zu den Beamten. MuЯten sie denn ausschlieЯlich zu K.s Nutzen ausgebeutet werden? Der Advokat vergaЯ nie zu bemerken, daЯ es sich nur um niedrige Beamte handelte, also um Beamte in sehr abhдngiger Stellung, fьr deren Fortkommen gewisse Wendungen der Prozesse wahrscheinlich von Bedeutung sein konnten. Benьtzten sie vielleicht den Advokaten dazu, um solche fьr den Angeklagten natьrlich immer ungьnstige Wendungen zu erzielen? Vielleicht taten sie das nicht in jedem ProzeЯ, gewiЯ, das war nicht wahrscheinlich, es gab dann wohl wieder Prozesse, in deren Verlauf sie dem Advokaten fьr seine Dienste Vorteile einrдumten, denn es muЯte ihnen ja auch daran gelegen sein, seinen Ruf ungeschдdigt zu erhalten. Verhielt es sich aber wirklich so, in welcher Weise wьrden sie bei K.s ProzeЯ eingreifen, der, wie der Advokat erklдrte, ein sehr schwieriger, also wichtiger ProzeЯ war und gleich anfangs bei Gericht groЯe Aufmerksamkeit erregt hatte? Es konnte nicht sehr zweifelhaft sein, was sie tun wьrden. Anzeichen dessen konnte man ja schon darin sehen, daЯ die erste Eingabe noch immer nicht ьberreicht war, obwohl der ProzeЯ schon Monate dauerte und daЯ sich alles, den Angaben des Advokaten nach, in den Anfдngen befand, was natьrlich sehr geeignet war, den Angeklagten einzuschlдfern und hilflos zu erhalten, um ihn dann plцtzlich mit der Entscheidung zu ьberfallen oder wenigstens mit der Bekanntmachung, daЯ die zu seinen Ungunsten abgeschlossene Untersuchung an die hцheren Behцrden weitergegeben werde.
Es war unbedingt nцtig, daЯ K. selbst eingriff. Gerade in Zustдnden groЯer Mьdigkeit, wie an diesem Wintervormittag, wo ihm alles willenlos durch den Kopf zog, war diese Ьberzeugung unabweisbar. Die Verachtung, die er frьher fьr den ProzeЯ gehabt hatte, galt nicht mehr. Wдre er allein in der Welt gewesen, hдtte er den ProzeЯ leicht miЯachten kцnnen, wenn es allerdings auch sicher war, daЯ dann der ProzeЯ ьberhaupt nicht entstanden wдre. Jetzt aber hatte ihn der Onkel schon zum Advokaten gezogen, Familienrьcksichten sprachen mit; seine Stellung war nicht mehr vollstдndig unabhдngig von dem Verlauf des Prozesses, er selbst hatte unvorsichtigerweise mit einer gewissen unerklдrlichen Genugtuung vor Bekannten den ProzeЯ erwдhnt, andere hatten auf unbekannte Weise davon erfahren, das Verhдltnis zu Frдulein Bьrstner schien entsprechend dem ProzeЯ zu schwanken – kurz, er hatte kaum mehr die Wahl, den ProzeЯ anzunehmen oder abzulehnen, er stand mitten darin und muЯte sich wehren. War er mьde, dann war es schlimm.
Zu ьbertriebener Sorge war allerdings vorlдufig kein Grund. Er hatte es verstanden, sich in der Bank in verhдltnismдЯig kurzer Zeit zu seiner hohen Stellung emporzuarbeiten und sich, von allen anerkannt, in dieser Stellung zu erhalten, er muЯte jetzt nur diese Fдhigkeiten, die ihm das ermцglicht hatten, ein wenig dem ProzeЯ zuwenden, und es war kein Zweifel, daЯ es gut ausgehen mьЯte. Vor allem war es, wenn etwas erreicht werden sollte, notwendig, jeden Gedanken an eine mцgliche Schuld von vornherein abzulehnen.
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